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   BFH, 23.09.2004 - VII B 126/04   

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https://dejure.org/2004,13877
BFH, 23.09.2004 - VII B 126/04 (https://dejure.org/2004,13877)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2004 - VII B 126/04 (https://dejure.org/2004,13877)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2004 - VII B 126/04 (https://dejure.org/2004,13877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels in der Beweiserhebung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Zulassung der Revision - Folgen einer unterlassenen Rüge im Hinblick auf einen Verzicht auf den Untersuchungsgrundsatz im Finanzgerichtsstreit - ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - VII B 126/04
    Mit den in der Beschwerdebegründung geltend gemachten Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Aussage dieses Zeugen wendet sich die Beschwerde gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - VII B 126/04
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört jedoch nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - VII B 126/04
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - VII B 126/04
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört jedoch nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05

    Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung

    Entsprechendes gilt für die mit der Beschwerdebegründung geltend gemachten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Zeugen R und V. Auch damit wendet sich die Beschwerde letztlich gegen die Beweiswürdigung und damit gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2004 VII B 126/04, nicht veröffentlicht; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
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